Als Gutachter steht Prof. Rosenberger für das Bemühen, um eine objektive Bewertung des Ist-Zustandes eines Patienten. Hierin berät er den Hilfesuchenden.
Sein Bestreben ist es, eine objektive Einschätzung abzugeben.
Die Betonung liegt auf einer um Seriosität bemühten Befunderhebung. Deshalb sind Atteste oder Gutachten auf Gefälligkeitsbasis seine Sache nicht. Hierdurch wird nur eine Erwartungshaltung aufgebaut, die nach ernsthafter Überprüfung (z.B. durch Gerichtsgutachter) enttäuscht wird.