Die gutachterliche Tätigkeit hat auch den Sinn, dem Patienten durch Erstellung von Prognosen bei der anstehenden Lebensplanung verlässliche Fakten an die Hand zu geben. ("Was kann ich mir beruflich oder im Privaten zumuten?")
Zu einer seriösen Begutachtung gehört auch, dass man dem Untersuchten realistische Einschätzungen seiner Erkrankungen zu vermitteln versucht. Viele Patienten kommen mit falschen Vorstellungen über das Ausmaß Ihrer Erkrankung zum Gutachter. Sie haben z.B. falsche Vorstellungen über hieraus erwachsende finanziellen Forderungen. Auch hier bemüht sich der Gutachter um eine objektive Beurteilung.
Die Bewertung richtet sich nach den vom Auftraggeber geforderten Bemessungsrichtlinien (z.B. MDE, GdB, Berufsunfähigkeit, usw.). Professor Rosenberger war lange Zeit als Durchgangsarzt (Unfallarzt) für die Berufsgenossenschaften tätig und verfügt über entsprechende Erfahrungen im Verletzungsartenverfahren und in der BG-lichen Begutachtung.